-
Notifications
You must be signed in to change notification settings - Fork 5
/
satzung.tex
348 lines (283 loc) · 15.4 KB
/
satzung.tex
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
113
114
115
116
117
118
119
120
121
122
123
124
125
126
127
128
129
130
131
132
133
134
135
136
137
138
139
140
141
142
143
144
145
146
147
148
149
150
151
152
153
154
155
156
157
158
159
160
161
162
163
164
165
166
167
168
169
170
171
172
173
174
175
176
177
178
179
180
181
182
183
184
185
186
187
188
189
190
191
192
193
194
195
196
197
198
199
200
201
202
203
204
205
206
207
208
209
210
211
212
213
214
215
216
217
218
219
220
221
222
223
224
225
226
227
228
229
230
231
232
233
234
235
236
237
238
239
240
241
242
243
244
245
246
247
248
249
250
251
252
253
254
255
256
257
258
259
260
261
262
263
264
265
266
267
268
269
270
271
272
273
274
275
276
277
278
279
280
281
282
283
284
285
286
287
288
289
290
291
292
293
294
295
296
297
298
299
300
301
302
303
304
305
306
307
308
309
310
311
312
313
314
315
316
317
318
319
320
321
322
323
324
325
326
327
328
329
330
331
332
333
334
335
336
337
338
339
340
341
342
343
344
345
346
347
348
\documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize,headings=small]{scrartcl}
\usepackage{lmodern}
\usepackage[T1]{fontenc}
\usepackage[utf8]{inputenc}
\usepackage[ngerman]{babel}
\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
\renewcommand\thesection{§ \arabic{section}}
\title{Satzung des Geany e.\,V.}
\author{Geany e. V.}
\date{In der Fassung vom 19. November 2022}
\begin{document}
\maketitle{}
\section{Name, Sitz und Geschäftsjahr}
\begin{enumerate}
\item Der Name des Vereins lautet »Geany«. Der Verein soll in das
Vereinsregister beim Amtsgericht Stendal eingetragen und der Name
dann um den Zusatz »e.V.« ergänzt werden.
\item Der Verein hat seinen Sitz in Halle (Saale). Sofern keine
feste Geschäftsstelle eingerichtet ist, folgt die Verwaltung dem
Wohnort des jeweiligen Vorstandsmitglieds, das die Geschäftsführung
wahrnimmt.
\item Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
\end{enumerate}
\section{Vereinszweck}
\begin{enumerate}
\item Der Zweck des Vereins ist die Förderung, Verbreitung und
Weiterentwicklung Freier Software, insbesondere der
Entwicklungsumgebung Geany, unter den Grundsätzen des freien
Wissensaustauschs. Gleichzeitiges Ziel des Vereins ist die
Chancengleichheit beim Zugang zur Software sowie Volksbildung im
Bereich des Umgangs mit Geany, Freier Software und deren Lizenzen.
Darüber hinaus ist es Ziel des Vereins, durch sein Tun aktiv
Wissenschaft und Forschung zu unterstützen.
\item Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
%inspired by KDE e.V.%
\begin{enumerate}
\item die Förderung der Bildung, des Meinungsaustauschs und der
Zusammenarbeit von Anwendern, Entwicklern und Forschern
\item die Weiterentwicklung und Forschung an freier Software,
insbesondere Geany
\item die Bereitstellung von Dokumentation sowie
Förderung der Verfügbarkeit und die Erstellung und
Verbreitung von Informationsmaterial
\item Beiträge zur sachkundigen Information der Öffentlichkeit
im Tätigkeitsbereich des Vereins und Teilnahme an Messen und
Kongressen um die Informationen einem breiteren Spektrum von
Anwendern zugänglich zu machen
\item Organisation von Kongressen und allgemein zugänglichen
Vorträgen zur Weiterbildung der Projektteilnehmer und Anwender
\item das Bewahren der freien Rechte der Projektteilnehmer zum
Schutz vor kommerziellen Interessen Dritter.
\end{enumerate}
\end{enumerate}
\section{Gemeinnützigkeit}
\begin{enumerate}
\item Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit gemäß § 2 der
Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung
(§§ 51ff.\ AO). Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
\item Die Mittel des Vereins sind ausschließlich zu satzungsgemäßen
Zwecken zu verwenden. Die Mitglieder erhalten ausschließlich
Erstattungen entstandener Kosten, aber keine direkten Zuwendungen
aus Mitteln des Verein.
\item Niemand darf durch Vereinsausgaben, die dem Vereinszweck
fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
\end{enumerate}
\section{Mitgliedschaft}
\begin{enumerate}
\item Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische
Personen werden, die die Ziele des Vereins mittragen und
unterstützen wollen.
\item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß
\ref{Textform} gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft
beginnt mit der Aushändigung einer entsprechenden Bestätigung durch
ein Vorstandsmitglied.
\item Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der
Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten
Mitgliederversammlung einlegen, die daraufhin abschließend über die
Aufnahme oder Nichtaufnahme entscheidet.
\item Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch
Ausschluss, durch Tod einer natürlichen Personen, oder durch
Auflösung und Erlöschung von juristischen Personen. Die
Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr wird von der
Geschäftsordnung geregelt.
\item Der Austritt wird durch eine gemäß \ref{Textform}
schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt.
\item Das Instrument des Vereinsausschlusses ist kritischen
Situationen vorbehalten, wobei grundsätzlich der Klärung zur Güte
der Vorrang zu gewähren ist. Der Ausschluss erfolgt auf Beschluss
des Vorstandes mit sofortiger Wirkung. Gründe für einen Ausschluss
können sein:
\begin{enumerate}
\item ein schwerer Verstoß eines Mitglieds gegen die in
dieser Satzung festgelegten Bestimmungen sowie Ziele und
Zwecke des Vereins nach einem erfolglosen Versuch der
Klärung, sowie
\item ein trotz mehrfacher Mahnung bestehender Rückstand an
Beitragszahlungen über einen Zeitraum von 12 Monaten.
\end{enumerate}
Das Mitglied muss über den Ausschluss informiert werden und ihm vor der
Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw.\ Stellungnahme
gegeben werden. Gegen den Ausschluss kann innerhalb von vier Wochen
beim Vorstand Widerspruch eingelegt werden, über den die nächste
Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zur Entscheidung der
Mitgliederversammlung ruhen die Rechte und Pflichten des Mitglieds.
\item Bei Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Verein oder bei
Vereinsauflösung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung etwa
eingebrachter Vermögenswerte.
\end{enumerate}
\section{Rechte und Pflichten der Mitglieder}
\begin{enumerate}
\item Ordentliche Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des
Vereins entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten und in angemessenem und verhältnismäßigem Ausmaß in Anspruch zu nehmen.
\item Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des
Vereins zu unterstützen und zu fördern.
\item Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag, zu dessen Zahlung die
Mitglieder verpflichtet sind. Näheres regelt eine Geschäftsordnung,
die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
\end{enumerate}
\section{Organe des Vereins}
\begin{enumerate}
\item Die Organe des Vereins sind:
\begin{itemize}
\item Die Mitgliederversammlung;
\item Der Vorstand.
\end{itemize}
\end{enumerate}
\section{Mitgliederversammlung}
\begin{enumerate}
\item Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des
Vereins. Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht durch die
Satzung oder die Geschäftsordnung einem anderen Organ übertragen
wurden.
\item Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch
öffentliche Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen
Mitglieds ist geheim abzustimmen.
\item Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme.
\item Juristische Personen können zu der Mitgliederversammlung
einen Vertreter senden, der an Diskussionen und Abstimmungen im
Auftrag der juristischen Person teilnimmt. Eine Wahl des Vertreters
für Ämter des Vereins wird ausgeschlossen.
\item Zur Fassung eines Beschlusses ist in der Regel eine relative
Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in
\ref{satzungsaenderung} und \ref{aufloesung} geregelten
Angelegenheiten. Auf Antrag und aus gegebenem Anlass kann eine
Abstimmung auch durch das Zustimmwahlrecht erfolgen. Während dieser
hat jedes ordentliches Mitglied mehrere Stimmen.
\item Eine ordentliche Mitgliederversammlung, bezeichnet als
Jahreshauptversammlung, wird einmal jährlich einberufen. Ihre
Tagesordnung umfasst unter anderem den Rechenschaftsbericht des
Vorstandes über die Vereinstätigkeit sowie den Rechenschaftsbericht
des Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr.
\item Die Mitgliederversammlung erfolgt entweder real oder virtuell
(Onlineverfahren) in einem nur für Mitglieder mit ihren
Legitimationsdaten und einem gesonderten Zugangswort zugänglichen
Chat-Raum.
Im Onlineverfahren wird das jeweils nur für die aktuelle Versammlung
gültige Zugangswort mit einer gesonderten Email unmittelbar vor der
Versammlung, maximal 3 Stunden davor, bekannt gegeben.
\item Nimmt mindestens ein ordentliches Mitglied über eine elektronische
Möglichkeit an der Mitgliederversammlung teil, sind Entschlüsse der
Versammlung auf vorherigen Antrag durch Briefwahl oder durch
vergleichbare sichere elektronische Wahlformen zu fassen.
\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit
einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder
oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß \ref{Textform}
unter Angabe eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen
die gewünschten Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden
auf die Einladung übernommen.
Die Mitgliederversammlung ist als Präsenzversammlung durchzuführen,
soweit dies mit dem Verlangen beantragt wird.
\item Dem Vorstand obliegt zu allen Mitgliederversammlungen die
Festsetzung eines Termins, des Ortes und die rechtzeitige Einladung
aller Mitglieder bis spätestens zwei Wochen vor dem von ihm
festgesetzten Termin. Bei von den Mitgliedern beantragten
Mitgliederversammlungen darf der Termin nicht mehr als acht Wochen
nach dem Eingang des Antrags beim Vorstand liegen.
\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß
\ref{Textform} zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem
Postweg zustellen, falls das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich
gemäß \ref{Textform} angemeldet hat.
\item In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere
nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung
kann per Beschluss die Tagesordnung verändern, sofern keine
gesetzliche Regelung etwas anderes bestimmt. Insbesondere bei
Tagesordnungspunkten zur Änderungen der Satzung, der
Geschäftsordnung oder der Wahl von Vorstandsmitgliedern ist eine
Änderung der Tagesordnung ausgeschlossen.
\item Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein
Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter oder einem
anwesenden Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist. Das Protokoll
ist innerhalb von 14 Tagen allen Mitgliedern zugänglich zu machen
und auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
\item Der Vorstandsvorsitzende ist Versammlungsleiter der
Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann durch
Beschluss einen anderen Versammlungsleiter oder Schriftführer
bestimmen.
\end{enumerate}
\section{Vorstand}\label{vorstand}
\begin{enumerate}
\item Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen
Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem
Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den
Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der
Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet
werden.
\item Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender,
Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln
berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die
Geschäftsordnung kann hierfür Einschränkungen festlegen.
\item Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt
zurücktreten.
\item Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines
Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur
Wahl eines neuen Vorstandes ist der bisherige Vorstand zur
bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
\item Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Sie
werden von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen
Mitgliedern des Vereins gewählt. Es werden nacheinander
Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer sowie falls
gewünscht bis zu drei Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl in dieser
Funktion ist beliebig oft zulässig. Vertreter von juristischen
können nicht für ein solches Amt kandidieren.
\item Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein
angestellten Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe an einen
Dritten übertragen.
\item Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich
tätig. Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen,
deren Rahmen von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
\item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die
Vorstandssitzungen werden vom Schriftführer schriftlich gemäß
\ref{Textform} einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig,
wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu
protokollieren.
\item Jedes Vorstandsmitglied hat bei Abstimmungen des Vorstands
eine Stimme. Bei Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln
der abgegebenen gültigen Stimmen nötig.
\end{enumerate}
\section{Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung}\label{satzungsaenderung}
\begin{enumerate}
\item Über Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen kann in der
Mitgliederversamm\-lung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen
Tagesordnungspunkt hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der
bisherige als auch der vorgesehene neue Text beigefügt worden war.
\item Für die Satzungs- oder Geschäftsordnungsänderung ist eine
Mehrheit von zwei Dritteln in der Mitgliederversammlung erforderlich.
\item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder
Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der
Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der
nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
\end{enumerate}
\section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}\label{aufloesung}
\begin{enumerate}
\item Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit
einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung
ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung
als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins
angekündigt wurde.
\item Bei Auflösung des Vereins oder Aufhebung der Körperschaft
darf das Vermögen der Körperschaft nur für steuerbegünstigte Zwecke
verwendet werden. Zur Erfüllung dieser Voraussetzung wird das
Vermögen einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer
Körperschaft öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke
übertragen, die ebenfalls den Auftrag zur Bildung und Volksbildung
im Umgang mit Informationstechnologie wahrnimmt. Näheres kann die
Geschäftsordnung regeln.
\item Der Grundsatz der Vermögensbindung ist bei der Fassung von
Beschlüssen über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens
zwingend zu erfüllen.
\end{enumerate}
\section{Textform}\label{Textform}
\begin{enumerate}
\item Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch
elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt
Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente.
\end{enumerate}
\newpage
~
\end{document}